Helfer brauchen Zeit zum helfen...

In Deutschland werden große Teile des Katastrophen- und Zivilschutzes über den Ehrenamtlichen Dienst realisiert. Beim THW sind es 80000 Helferinnen und Helfer die ehrenamtlich neben ihrem Beruf technische Hilfe leisten.

Dieses Engagement ist nur möglich, wenn auch der Arbeitgeber hinter den Helferinnen und Helfern steht. Tausende Unternehmen in Deutschland fördern die Arbeit des THW. Sie wissen das ihre Mitarbeiter ehrenamtliche Verantwortung tragen und zeigen Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Die Unternehmen tragen damit eine Mitverantwortung für den Katastrophen- und Zivilschutz in Deutschland.

Natürlich sollen beiden Seiten, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern keine Nachtteile durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der durch den Einsatz seiner Mitarbeiter entstandene Lohnausfall (Der Mitarbeiter muss während des Einsatzes weiterbezahlt werden) inklusive aller Sonderleistungen erstattet. Das Unternehmen selbst profitiert auch von der Zusammenarbeit mit dem THW:

  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter
  • Als Partner vom THW leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in ihrer Region
  • Sie können Ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen
  • Helfer im THW erwerben Schlüsselqualifikationen von denen Ihr Unternehmen profitiert
  • Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichen Engagement bewähren sich THW Helferinnen und Helfer im Einsatz und am Arbeitsplatz

Initiative Ehrenamt

In der Inititative Ehrenamt fördert das THW den partnerschaftlichen Dialog zwischen den THW-Ortsverbänden und den Arbeitgebern der Helferinnen und Helfer. Dazu wurde folgende Broschüre herrausgegeben.

Fragen und Antworten

Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und die Ausbildung freistellen?

Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen. 

Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen? 

Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o. ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar. 

Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung? 

Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre. 

Bekomme ich das Geld wieder? 

Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet. 

Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters? 

Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu. 

Und wo ist das alles rechtlich geregelt? 

Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.